Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Geltung
Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der
Grundlage dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Von diesen
Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch
Geschäftsbedingungen des Käufers, werden nur durch unsere schriftliche
Bestätigung wirksam. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.


II. Vertragsabschluß
1. Die im Netzwerk in Prospekten oder ähnlichen Unterlagen enthaltenen und die mit
einem sonstigen Angebot gemachten Produktbeschreibenden Angaben wie
Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs-
und Verbrauchsdaten sowie Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit von
Geräten auch für neue Technologien sind freibleibend, soweit sie nicht
ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Dies gilt insbesondere für
den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen
Fortschritt dienen. Geringe Abweichungen von solchen
Produktbeschreibenden Angaben gelten als genehmigt und berühren nicht
die Erfüllung von Verträgen, sofern sie für den Käufer nicht unzumutbar sind.                                              
2. Die vom Käufer unterzeichnete Bestellung ist bindend, bei Bestellungen
durch das Internet, ist die Absendung der Bestellung bindend.. Wir sind
berechtigt, das darin liegende Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen
durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Auslieferungen
und Rechnungserteilung stehen der schriftlichen Bestätigung gleich.

3. Die Verkaufsangestellten des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.

Rückgaberecht

Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen

durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der

Ware und dieser Belehrung. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z. B. bei sperrigen Gütern)

können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z. B. per Brief, Fax

oder Email erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des

Rücknahmeverlangens.

Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:

Omega-Vertrieb Klostergasse 7 35519 Rockenberg

Unfreie Rücklieferung werden nicht angenommen! Die Anlieferkosten trägt der Käufer, die

Rücksendekosten übernehmen wir!

Für Waren die direkt ab Hersteller verschickt  werden, gelten die AGB des jeweiligen Herstellers.

Für Auktionsware (ebay oder ähnlich) gelten die jeweiligen Gesetze der Bundesrepublik Deutschland!   Für Warenrückgaben aus den Ausland werden keine Versandkosten erstattet, die Rücksendungen trägt der Käufer.

III. Preise

(1) Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.


2. Die vereinbarten Preise verstehen sich ab dem Shopbetreiber und
Inhaber des Shops ohne Installation, Schulung oder sonstige
Nebenleistungen. Der Versand erfolgt nach unserer freien Wahl. Wir liefern
in handelsüblicher Verpackung; erforderliche Sonderverpackungen (z. B.
seemäßige Verpackungen) gehen zu Lasten des Käufers. Wir sind
berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Rechnung des Käufers
zu versichern. Fracht- und kostenfreie Versendung erfolgt nur nach
besonderer schriftlicher Vereinbarung.

2. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Käufer über die Art. der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

 

3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.


4. Zahlungen für Bestellungen aus dem Internet können per Nachnahme (bei Direktlieferungen)
oder Vorkasse bei Lieferung ab Hersteller vorgenommen werden .                                                                 
5. Die Annahme von Schecks erfolgt in jedem Fall nur Zahlungsinhaber. Alle
tatsächlichen Einziehungsspesen werden berechnet.   

                                                                             
6. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, berechnen wir vorbehaltlich
der Geltendmachung weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe von                                                 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.

 7. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur zu, soweit es auf
demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Käufer kann nur mit
Gegenforderungen aufrechnen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig sind.

8. ) Wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Der Verkäufer ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.


IV.  Liefer- und Leistungszeit

(1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten -, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

 

(3) Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt.


1. Im kaufmännischen Verkehr sind wir zu Teillieferungen berechtigt.
2. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug, so ist die
Schadenersatzhaftung im Falle gewöhnlicher Fahrlässigkeit
ausgeschlossen, sofern der Verzug nicht auf Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten beruhte.


3. Setzt der Käufer uns, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine
angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach
fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, letzteres aber nur,
wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder im Falle
leichter Fahrlässigkeit auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhte.


4. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige
Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden
Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In
diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer
zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den
Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
 

5 Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

V. Eigentumsvorbehalt
1. Alle unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Im
kaufmännischen Verkehr geht das Eigentum an der Kaufsache erst beim
Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem
Käufer über. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-)- Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-)Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit-)Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet
2. Vor dem Übergang des Eigentums ist die Verpfändung oder
Sicherungsübereignung der Ware untersagt. Eine Weiterveräußerung ist
nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für
den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits
jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab.


3. Ist der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, stellt er
seine Zahlungen ein und ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner
Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit, so ist er nicht mehr berechtigt,
über die Ware zu verfügen. Wir können in einem solchen Fall vom Vertrag
zurücktreten und / oder die Einziehungsbefugnis des Käufers gegenüber
dem Warenempfänger widerrufen. Wir sind dann berechtigt, Auskunft über
die Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der Forderungen
auf uns zu benachrichtigen und die Forderungen des Käufers gegen die
Warenempfänger einzuziehen.

4.Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab.

5.Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.

6. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrage.


7. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen
Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr
als 25 % übersteigt, werden wir auf Wunsch des Käufers einen
entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.

 


8. Im kaufmännischen Verkehr ist die während der Dauer des
Eigentumsvorbehaltes in unserem Eigentum stehende Ware vom Käufer
gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die
Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.


VI. Gewährleistung
1. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das
Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl
berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand auszubessern oder neu zu
liefern. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder
Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder
Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen.
Es gelten die beigefügten Garantiebedingungen des Herstellers.

Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Käufer eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.

 

2. Ansprüche des Käufers auf Gewährleistung sind davon abhängig, dass
der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen und nicht
offensichtliche Mängel innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung
anzeigt. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügepflichten
gemäß §§ 377 und 378 HGB bleiben hiervon unberührt.

 
3. Der Käufer ist verpflichtet, uns die Überprüfung des fehlerhaften
Liefergegenstandes nach unserer Wahl beim Käufer oder bei uns zu
gestatten. Sofern der Käufer uns die Überprüfung verweigert, werden wir
von der Gewährleistung befreit.

Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann der Verkäufer diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu den Standardsätzen des Verkäufers zu bezahlen sind.


4. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die entstanden sind infolge normaler Abnutzung, mangelhafter Einbau-und Montagearbeiten oder fehlerhafter Inbetriebsetzung soweit von uns nicht verschuldet,fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder Wartung, nicht sachgemäßer Beanspruchung sowie Nichtbeachtung der Montage –oder Bedienungsanleitung und der einschlägigen Normen.                                          Die Gewährleistung erstreckt sich insbesondere nicht auf die Abnutzung von Verschleißteilen.               Verschleißteile sind alle sich drehenden Teile alle Antriebsteile und Werkzeuge.                                        Die Gewährleistungsansprüche erlöschen auch dann wenn ohne unsere Genehmigung seitens des Bestellers oder eines Dritten Änderungs-oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen werden.


5. Die vorstehenden Bestimmungen in Ziffern 1 bis 3 Satz 1 gelten
entsprechend für solche Ansprüche des Käufers, die durch im Rahmen des
Vertrages erfolgte Vorschläge oder Beratungen oder durch Verletzung von
Aufklärungs-, Hinweis- und Beratungspflichten entstanden sind.                                                             Soweit dem Käufer ein Anspruch auf Schadenersatz in Geld zusteht, wird dieser
hierdurch nicht berührt.


6. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.
7. Verkauft der Käufer die von Uns gelieferten Gegenstände an Dritte, ist
ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und / oder
vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen.


8. Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mangelrügen die Fälligkeit des
Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung sei durch uns
schriftlich anerkannt oder sei rechtskräftig festgestellt.


VII. Schadenersatz
1. Im kaufmännischen Verkehr haften wir nur auf Ersatz des
vorhersehbaren Schadens, soweit dieser leicht fahrlässig verursacht wurde.


2. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies
auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer,
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
VIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung


1. Für Verträge mit Vollkaufleuten wird als Erfüllungsort für Lieferung und
Zahlung sowie Gerichtsstand des Shopbetreibers vereinbart, mit der Maßgabe, dass
wir berechtigt sind, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Käufers zu klagen.


2. Hat der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt
er nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland,
ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt des Käufers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt sind.


3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen
des UN-Kaufrechts gelten im Verhältnis zwischen uns und dem Käufer nicht.


IX. Garantieleistungen
Es gelten die Garantieleistungen vom jeweiligen Hersteller des Produkts bzw.
die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.
Garantiescheine mit den jeweiligen Bedingungen werden jeder Sendung beigefügt.
Sollte der Garantieschein fehlen, so kann dieser vom Käufer innerhalb von 14 Tagen, per Fax
oder per Mail, angefordert werden. Der Garantieschein gilt nur in Verbindung mit der
quittierten Rechnung, der Rechnung, Überweisungsbeleg oder Nachnahmequittung.
Generell erklärt sich der Käufer mit einer Nachbesserung der Ware,bei Beschädigung durch Transport oder sonstiger Beschädigung, einverstanden.

 Maschinen sind direkt bei der Übergabe im Beisein des Überbringers, z. B. Spediteurs
oder der beauftragten Versandfirma, auf Mängel zu überprüfen.                                                               Eine spätere Versandbeschädigung oder Transportbeschädigung kann
nicht anerkannt werden, da die Transportversicherung mit der Übergabe erlischt!
Reparaturarbeiten durch nicht autorisierte Personen führen zum Verfall der Garantie.
Für Garantiearbeiten ist auf jeden Fall die schriftliche Genehmigung des Shopbetreibers
(Verkäufers) einzuholen. Garantieleistungen werden nur nach vorher abgestimmten
Höchstpreis ersetzt.


X. Sonstige Vereinbarungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen
Bedingungen dadurch nicht berührt. 


Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen zum ratenkauf by easyCredit

 1. Geltungsbereich und allgemeine Nutzungsbedingungen Die nachfolgenden ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) gelten zwischen Ihnen und dem Händler für alle mit dem Händler geschlossenen Verträge, bei denen der ratenkauf by easyCredit (im folgenden Ratenkauf) genutzt wird. Die ergänzenden AGB haben im Konfliktfall Vorrang vor anderslautenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers. Ein Ratenkauf ist nur für Kunden möglich, die Verbraucher gem. § 13 BGB sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben. 2. Ratenkauf Für Ihren Kauf stellt Ihnen der Händler mit Unterstützung der TeamBank AG Nürnberg, Beuthener Straße 25, 90471 Nürnberg (im folgenden TeamBank AG) den Ratenkauf als weitere Zahlungsmöglichkeit bereit. Der Händler behält sich vor, Ihre Bonität zu prüfen. Die näheren Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Ratenkauf-Datenschutzhinweis in der Bestellstrecke. Sollte aufgrund nicht ausreichender Bonität oder des Erreichens der Händler-Umsatzgrenze die Nutzung des Ratenkaufs nicht möglich sein, behält sich der Händler vor, Ihnen eine alternative Abrechnungsmöglichkeit anzubieten. Der Vertrag über einen Ratenkauf kommt zwischen Ihnen und dem Händler zustande. Mit dem Ratenkauf entscheiden Sie sich für eine Abzahlung des Kaufpreises in monatlichen Raten. Über eine fest vereinbarte Laufzeit sind dabei monatliche Raten zu zahlen, wobei die Schlussrate unter Umständen von den vorherigen Ratenbeträgen abweicht. Das Eigentum an der Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung vorbehalten. Die bei Nutzung des Ratenkaufs entstandenen Forderungen werden im Rahmen eines laufenden Factoringvertrages vom Händler an die TeamBank AG abgetreten. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die TeamBank AG geleistet werden. 3. Ratenzahlung per SEPA-Lastschrift Durch das mit dem Ratenkauf erteilte SEPA-Lastschriftmandat ermächtigen Sie die TeamBank AG, die durch den Ratenkauf zu entrichtenden Zahlungen, von Ihrem im Bestellprozess angegebenen Girokonto bei dem dort angegebenem Kreditinstitut durch eine SEPA-Lastschrift einzuziehen. Die TeamBank AG wird Ihnen den Einzug per E-Mail bis spätestens einen Kalendertag vor Fälligkeit der SEPA-Lastschrift ankündigen (Pre-Notifikation/Vorabankündigung). Der Einzug erfolgt frühestens zum angegebenen Datum der Vorabankündigung. Ein späterer, zeitnaher Einzug kann erfolgen. Wenn zwischen der Pre-Notifikation und dem Fälligkeitsdatum eine Verringerung des Kaufpreisbetrags erfolgt (z.B. durch Gutschriften), so kann der abgebuchte Betrag von dem in der Pre-Notifikation genannten Betrag abweichen. ratenkauf by easyCredit -öffentlich- Seite 2 von 2 Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass zum Zeitpunkt der Fälligkeit Ihr Girokonto über eine ausreichende Deckung verfügt. Ihr Kreditinstitut ist nicht verpflichtet die Lastschrift einzulösen, falls eine ausreichende Deckung des Girokontos nicht gegeben ist. Sollte mangels erforderlicher Deckung des Girokontos, wegen eines unberechtigten Widerspruchs des Kontoinhabers oder aufgrund des Erlöschens des Girokontos zu einer Rücklastschrift kommen, geraten Sie auch ohne gesonderte Mahnung in Verzug, es sei denn, die Rücklastschrift resultiert infolge eines Umstandes, den Sie nicht zu vertreten haben. Die im Falle einer Rücklastschrift von Ihrem Kreditinstitut der TeamBank AG berechneten Gebühren werden an Sie weitergereicht und sind von Ihnen zu begleichen. Befinden Sie sich in Verzug, ist die TeamBank AG berechtigt für jede Mahnung eine angemessene Mahngebühr oder Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Aufgrund der hohen Kosten, welche mit einer Rücklastschrift verbunden sind, bitten wir Sie im Falle eines Rücktritts vom Kaufvertrag, einer Retoure oder einer Reklamation, der SEPALastschrift nicht zu widersprechen. In diesen Fällen erfolgt in Abstimmung mit dem Händler die Rückabwicklung der Zahlung durch Rücküberweisung des entsprechenden Betrags oder durch eine Gutschrift.

 
 
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